Ein nicht unerheblicher Teil der Datierungsarbeit
beruht auf den Wiking - "Bildpreislisten", Lieferscheinen und ähnlichem Material, wie nicht unschwer zu erraten
ist. Im Sinne dieser Seite, dem Sammler Informationen möglichst
umfassend zur eigenen Meinungsbildung zur Verfügung zu stellen und
einem Hobby zu frönen, ist es nur logisch auch die
Prospekte hier zu bringen.
Wir haben ein Urheberrecht, natürlich. Also bat
ich den Rechtenachfolger, die Firma WIKING - Modellbau
GmbH & Co.KG,
um Zustimmung für den Teil der Kataloge, die eventuell noch einem Urhebrrecht
unterliegen. Trotz längerer Diskussion verweigert die Firma die
Zustimmung, generell für jede Wiedergabe jeglichen Printmaterials.
Der Einfachheit halber hier die relevante Antwort als Zitat:
"Leider
können wir dennoch Ihrer Bitte auf Genehmigung der Nutzung
der Marke WIKING nicht nachkommen. Gern unsere Begründung dafür:
Gerade die Entwicklung der digitalen Medien in den letzten
Jahren hat gezeigt, dass Grenzüberschreitungen in rechtlicher
und auch moralischer Hinsicht leider keine Seltenheit mehr
sind und auch vor der Marke WIKING nicht Halt machten. Aus
diesem Grund hat sich WIKING Modellbau grundsätzlich dazu entschlossen,
keine Zustimmung mehr zur Nutzung der Marke für Projekte zu geben,
deren Steuerung nicht mehr in unseren Händen liegt und damit langfristig
unwägbar bleibt. Das gilt insbesondere für die Markennennung im
Domain-Namen, die bekanntlich dem gesetzlichen Markenschutz unterliegt,
aber auch für den Nachdruck oder die Digitalisierung von Printprodukten
unseres Hauses. Sie können sicher sein, dass niemand diese Entscheidung
so bedauert wie wir selbst, weil wir seit Beginn des digitalen
Zeitalters im festen Glauben auf ein unkonventionelles Miteinander
stets entgegenkommend reagiert haben.
Sie werden aber Verständnis für unsere Entscheidung haben, wenn wir
Ihnen überdies berichten müssen, dass es gerade in der jüngsten Vergangenheit
zu wiederholten Urheber- und Markenrechtsverstößen kam. Diese betrafen
sowohl die missbräuchliche Verwendung von Markennamen, Logos und
Schriftzügen, als auch die dreiste Vermarktung von urheberrechtlich
geschützten Printerzeugnissen – ohne Rücksprache mit WIKING Modellbau,
ganz zu schweigen von einer Einwilligung unsererseits. Wir betrachten
diese Sachverhalte als vorsätzlich herbeigeführte Markenrechtsverstöße,
die wir künftig zum Schutz der Marke WIKING nicht mehr dulden können.
Nur auf diese Weise kann die Tradition und Philosophie von WIKING
nachhaltig vor Angriffen von außen bewahrt werden und mit Kontinuität
in die Zukunft geführt werden."
Nun gut, liebe Mitstreiter, online wie auch im Katalogbereich, liebe
ebay-Fotokopie - Verkäufer, dann müssen wir uns wohl warm anziehen
:-)
Abgesehen davon, dass es hier gar nicht
um die "Nutzung der Marke" geht, eine sehr hochgehängte
Begründung speziell für diese Seite, aber auch generell. Nach meinen
Informationen wurde in den Gerichtsurteilen der letzten
drei Jahre gerade bei Katalogen/Preislisten der wesentliche Faktor
für das Urheberrecht, nämlich die dafür notwendige Schöpfungshöhe,
abgelehnt. "Ein
geistiges Werk hat die nötige Schöpfungshöhe nicht, wenn es eine
mehr oder weniger zwingende Folge von anderweitigen Vorgaben ist"," heisst
es. Das ist bei Preislisten/Katalogen generell der Fall,
denn sie dienen dem Zweck des Verkaufs von Produkten auf niedrigster
Stufe, unterliegen also zwangsläufig eben diesen anderen Vorgaben.
Nicht umsonst sind die aktuellen Kataloge frei nutzbar, für jeden
Interessierten frei downloadbar, sogar ein Archiv ist vorhanden.
Eine feine Sache. Nur für eine zeitgeschichtliche Auswertung 70 Jahre alter Prospekte gilt das nicht
?
Nun bin ich kein Anwalt und habe auch
keine Lust, mich langwierigen juristischen Streitereien um -
aus meiner Sicht - peanuts auszusetzen. Ich muss auf ein für
diesen Zweck albernes und unverständliches Verhalten nicht ebenso
antworten. Unterstützen muss ich es aber auch nicht. Damit keine
Missverständnisse aufkommen - generell hat die Firma WIKING-Modellbau
GmbH & Co.KG natürlich Anspruch und Pflicht auf den Schutz schützenswerter
(!) Produkte zu achten.
Ansonsten bin ich
sehr gespannt, wie die Firma WIKING-Modellbau
GmbH & Co.KG die "Markennennung" im Domain-Namen der vielen
Sammlerseiten unterbinden will. Das ist dann eine Marketingstrategie,
die ich bislang nicht kannte. Auch die Begriffe "Tradition" und "Philosophie"
in diesem Zusammenhang bekommen einen völlig neuen Inhalt. Wie dieser
aber dem sog. "Nachwuchs", also der tatsächlichen Geschäftsgrundlage
der Firma, den Käufern, vermittelt werden soll erschliesst sich mir
nicht.
14. Februar 2013
Eine rechtliche Prüfung
des Sachverhaltes läuft. Stand der Dinge : Ein Urheberrecht kann
nicht geltend gemacht werden. Nach Rechtsprechung des BGH in diversen
Urteilen fehlt die "generelle geistige Schöpfungshöhe" bei Prospekten,
Katalogen usw. "Die reine handwerkliche Ausführung und Gestaltung
reicht nicht aus", um das Urheberrecht eintreten zu lassen.
07. April 2014
Also dann - die Prospekte kommen. Nochmals : Es geht mir nicht um die Wiedergabe oder zur Verfügungstellung von Dateien, die praktisch ein Faksimile ermöglichen würden, sondern nur um die "nackten" Daten im Zusammenhang mit den Modellen.
"Katalogsammler" bin ich also nur in diesem Sinne, ohne Rücksicht auf die Qualität, nehme auch mit schlechten Kopien vorlieb, solange die Daten lesbar oder lesbar zu machen sind. Wer mehr erwartet ist hier an der falschen Stelle :-)